Wir wollen Beteiligung leben

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Wir wollen Beteiligung leben

In unserer Arbeit im Hoffmannhaus Wilhelmsdorf ist die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern eine wesentliche pädagogische Notwendigkeit. Als „betriebserlaubte Einrichtung der Jugendhilfe“ sind wir auch gesetzlich dazu verpflichtet. Damit sich ein junger Mensch als eigenverantwortliche und gesellschaftsfähige Persönlichkeit entwickeln kann, muss er erleben, dass seine Beteiligung im sozialen Miteinander möglich ist.

„Die Etablierung von Beteiligungskonzepten ist das beste Gegengift gegen Unrecht und pädagogisches Versagen in jeglichen Einrichtungs- oder Angebotsformen.“

Dr. Jürgen Strohmaier, Stv. Dezernatsleiter, Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) hat in einem Forschungsvorhaben 2014-16 untersucht, wie Partizipation in „stationären Einrichtungen der Hilfen zu Erziehung“ in Baden-Württemberg umgesetzt wird. Das Ergebnis war eindeutig: Die Bereitschaft von Familien, Verantwortung bei der Mitgestaltung zu übernehmen, wächst in dem Maß, in dem es gelingt, junge Menschen und ihre Angehörigen in die konkrete Ausgestaltung einzubeziehen. Aktive Beteiligung erhöht den Wirkungsgrad der Hilfen und fördert die Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen.

Junge Menschen und ihre Eltern haben ein Recht auf Mitsprache und Selbstbestimmung in allen Angelegenheiten ihrer Lebensführung. Für uns bedeutet das, dass wir einen klaren Bildungsauftrag haben und umsetzen. Wir tun viel dafür, um Kinder und Jugendliche in Wohn- und Tagesgruppen und unserem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum Hoffmannschule auf ihre Rolle als mündige Bürgerinnen und Bürger vorzubereiten. Immer wieder erleben wir dabei Veränderungen, die sich langfristig positiv auf das Leben Einzelner wie auf ihre Familien und ihr Umfeld auswirken. Das macht uns dankbar und motiviert uns, auch in Zukunft konsequent Beteiligung zu leben.

Christoph Lutz

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. … Die Beteiligung und Beratung von Kindern und Jugendlichen (…) erfolgen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form.

Auszug aus Sozialgesetzbuch SGB VIII § 8: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

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